Dr. Riebling

Patentanwaltskanzlei

Recherchen

1. Marken-Recherchen:
Bevor Sie eine neue Marke oder eine Bezeichnung für ein neues Produkt oder eine Dienstleistung in Benutzung nehmen, müssen Sie sich vergewissern, dass kein Dritter diese Bezeichnung für sich geschützt hat. Wird dies unterlassen, müssen Sie den Gebrauch Ihrer neuen Bezeichnung einstellen und dem Markeninhaber Schadenersatz zahlen.
Es ist daher wichtig, vor der Ingebrauchnahme der neuen Bezeichnung die Rechtslage abzuklären! Es sind dabei folgende fremde Rechte durch Recherchen abzuklären:
1.1 Verletzung von fremden Ausstattungen und berühmten Marken (Mercedes, Persil usw.)
1.2 Verletzung eingetragener deutscher Marken
1.3 Verletzung von Internationalen Marken mit Schutz in Deutschland.
1.4 Verletzung von europäischen Marken mit Schutz in Deutschland.
1.5 Verletzung fremder, älterer Firmenrechte.
2. Patent-Recherchen
Bevor Sie eine neue Erfindung anmelden, ist es zweckmässig, abzuklären, ob diese Erfindung bereits schon geschützt ist. Dies gilt auch dann, wenn Sie ohne eigene Anmeldung eine neue Technologie in Benutzung nehmen. Diese könnte auch fremde Schutzrechte verletzen.