Dr. Riebling

Patentanwaltskanzlei

Lizenzverträge

Der „maßgeschneiderte“ Entwurf eines Lizenzvertrages und die Verhandlungen bis zu dessen Abschluß sind die „hohe Schule“ der Rechtsberatung. Suchen Sie deshalb den Rat eines erfahrenen Rechts- oder Patentanwaltes.

Sie könnten sonst Gefahr laufen, Klauseln zu unterschreiben, deren Bedeutung Ihnen nicht klar ist.

Gerne entwerfen wir deshalb für Sie einen Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder Markenlizenzvertrag.

Bekannte Fälle sind, dass der Lizenzgeber eine Haftung für die Herstellbarkeit des Lizenzproduktes übernimmt, obwohl dessen Herstellung in der Hand des Lizenznehmers liegt, auf den er in der Regel keinen Einfluss hat.
Auch die Übernahme der Haftung für die Erteilung des Lizenzschutzrechtes als Patent (falls nur eine Patentanmeldung dem Lizenzvertrag zugrundelag) birgt Risiken in sich.
Wichtig ist, dass nicht nur eine angemessene Stücklizenz vereinbart wird, sondern dass auch bei Abschluss des Vertrages eine angemessene Einmalzahlung vereinbart wird.
Die Einmalzahlung ist wichtig, denn sie soll – neben einem kalkulatorischen Unternehmergewinn- für die aufgewendeten Entwicklungen des Lizenzgebers, seine Schutzrechtskosten und andere Vorleistungen entschädigen. Solche Kosten hätte der Lizenznehmer auch gehabt, wenn er die Entwicklung selbst durchgeführt hätte. Aus diesem Grund ist es billig, dass er sich an diesen Kosten in Form einer Einmalzahlung bei Abschluss des Lizenzvertrages beteiligt.
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