Dr. Riebling

Patentanwaltskanzlei

Patentverletzung

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
(Friedrich Schiller, Wilhelm Tell)
Falls Sie eine neue Vorrichtung, Maschine oder Teile einer Maschine konstruiert haben und beabsichtigen, diese Neuheit auf den Markt zu bringen, besteht die Gefahr fremde Schutzrechte (=Patente und/oder Gebrauchsmuster) zu verletzen.
Sie müssen sich vorher vergewissern, dass mit Ihrer neuen Konstruktion keine bestehenden Schutzrechte verletzt werden. Unterlassen Sie dies, handeln Sie fahrlässig und sind für den Ersatz des Schadens des Schutzrecht-Inhabers verantwortlich.
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