Dr. Riebling

Patentanwaltskanzlei

Design

Design dienen zum Schutz des Aussehens eines Produktes und nicht zum Schutz seiner Funktion oder einer damit verbundenen Idee.
Die Anmeldung als Geschmacksmuster beim DPMA ist ein schnelles und kostengünstiges Verfahren. Bis zu 50 verschiedene (zusammen gehörende) Muster können in Form von Abbildungen in einer einzigen Anmeldung (=Paket-Hinterlegung) angemeldet werden.
Das vom DPMA eingetragene Geschmacksmuster wird nicht auf Neuheit geprüft. Es können daher auch Geschmacksmuster eingetragen werden, die längst bekannt sind und damit zum weltweit bekannten Formenschatz gehören.
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