Dr. Riebling

Patentanwaltskanzlei

Gebrauchsmuster

Warum Gebrauchsmuster?
Schneller Schutz
Geringere Kosten, da kein aufwendiges Prüfungsverfahren.
Allerdings: Kürzere Laufzeit von max. 10 Jahren.
Gebrauchsmuster sind besser als ihr Ruf:
1. Falls Sie Ihre Erfindung vor der Anmeldung beim DPMA bereits schon öffentlich gezeigt haben, ist eine Patentanmeldung nicht mehr möglich. Sehr wohl aber eine Gebrauchsmuster-Anmeldung, wenn Sie diese innerhalb der nächsten 6 Monate vor der ersten öffentlichen Kundbarmachung beim DPMA anmelden.
2. Gebrauchsmuster werden nicht geprüft. Sie sind reine Registrier-Schutzrechte und werden in der Regel so eingetragen, wie sie angemeldet wurden. Das bedeutet große Gefahren und auch Kostenfolgen für den Anmelder.
3. Um diesen Gefahren zu begegnen und schwerwiegende Nachteile bei der Verwertung zu vermeiden, sollte man eine amtliche Recherche vor Eintragung des Gebrauchsmusters veranlassen und das Recherchenergebnis mit einem Patentanwalt besprechen.
  • Ist die Erfindung überhaupt neu?
  • Lohnt sich die Eintragung als Gebrauchsmuster?
  • Müssen geänderte Unterlagen für die Eintragung des Gebrauchsmusters ausgearbeitet werden, damit dieses rechtsbeständig ist?
Es gibt die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Recherche, geänderte Unterlagen für das Gebrauchsmuster auszuarbeiten und dann erst die Eintragung zu veranlassen. Damit erhält man ein quasi „geprüftes“ Schutzrecht, das man gegen eine Löschungsklage verteidigen kann und mit dem man gegen Verletzer – genauso wie mit einem Patent – vorgehen kann.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner